Änderung zum 01.01.2023: Zahnersatz erforderlich – wie läuft das Antragsverfahren?
Vor Aufnahme einer Zahnersatzbehandlung von gesetzlich Krankenversicherten stellt der Zahnarzt einen Heil- und Kostenplan auf, der der Krankenkasse zur Genehmigung vorzulegen ist. Seit dem 01.01.2023