Seit mehr als 16 Jahren kümmerte er sich um alle Fragen der Ausbildung und war in dieser Zeit Ansprechpartner für die Handwerkskammer, die Berufsschule, für Ausbildungsbetriebe und auch deren Auszubildende. Gleichzeitig arbeitete er in der Gesellenprüfungskommission maßgeblich mit sowie als Beisitzer im Ausschuss für Ausbildungsstreitigkeiten, ein Ausschuss, der im Rahmen von Streitigkeiten zwischen Ausbildungsbetrieb und Auszubildenden im Vorstadium zu einem Arbeitsgerichtsprozess tätig wird.
Mit der Übergabe seines Betriebes an einen Nachfolger beendete M. Bens nun auch all seine Tätigkeiten im Ausbildungsbereich. Sein Amt als Lehrlingswart bekleidet nun M. Caspers, der sich ebenso auch im Bereich der Prüfungsabwicklung engagiert sowie als stv. Obermeister fungiert.
Obermeister Rosenberger würdigte die Tätigkeit von Martin Bens: „Du hast dich vorbildlich in die Innungsarbeit eingebracht, vielen jungen Leuten dabei geholfen, eine qualifizierte Ausbildung zu durchlaufen. Die mit deinem Ehrenamt verbundenen Aufgaben hast Du sicherlich meisterhaft ausgeführt.“ Ohne seinen Einsatz, so Obermeister Rosenberger, hätte man die zahlreichen Aufgaben nicht erledigen können.
M. Bens betrieb seinen Betrieb seit dem Jahre 1997 in Schloß Holte-Stukenbrock. In diesem Zeitraum bildete er 17 junge Leute aus. Darüber hinaus war er auch einige Jahre im Rahmen der sonstigen Vorstandsarbeit tätig.
M. Bens: „Ich möchte allen Beteiligten für die gute Zusammenarbeit und Unterstützung meiner Tätigkeit danken, insbesondere den Mitgliedern des Gesellenprüfungsausschusses, M. Horn (Lehrer am Berufskolleg), sowie dem Vorstand der Innung und den Mitarbeitern der Innungsgeschäftsstelle.“ Die Arbeit, so Bens, habe ihm immer viel Freude bereitet.
Darüber hinaus ehrte Obermeister Rosenberger in der Innungsversammlung 3 langjährige Mitglieder mit dem „Silbernen Meisterbrief“: Ulrich Darlath, Kerstin Windhorst und Helmut Spruth.
Im fachlichen Teil brachte H. Wenzel, Mitglied des VDZI-Vorstandes und dort zuständig für Ausbildungsfragen, den Mitgliedern die Inhalte der neuen Ausbildungsverordnung näher, die bereits ab 01.08.2022 für neue Ausbildungserträge gilt. In seinem Vortrag ging er detailliert auf die Ausbildungsfelder ein und erläuterte auch den Ablauf der neuen, gestreckten Gesellenprüfung.
In seinem Bericht erläuterte Obermeister Rosenberger insbesondere das Ergebnis der letzten Vergütungsvereinbarung sowie den Stand des Verfahrens der Telematic-Infrastruktur. Einstimmig beschlossen die anwesenden Innungsmitglieder für neue Ausbildungsverträge ab 01.08.2023 erhöhte Ausbildungsvergütungen mit dem Ziel, den Beruf für junge Leute noch attraktiver zu machen.