Arbeitszeitgesetz – FDP-Mittelstandspolitiker Carl-Julius Cronenberg (MdB) im Dialog mit dem UVH-Vorstand

Aus einer Presseinformation des Unternehmerverbandes Handwerk NRW (UVH) vom 06.03.2024:

“UVH berät geplante Änderungen am Arbeitszeitgesetz – FDP-Mittelstandspolitiker Carl-Julius Cronenberg (MdB) im Dialog mit dem UVH-Vorstand

Der Unternehmerverband Handwerk NRW (UVH) (Anmerkung: ,dem auch der Landesinnungsverband für das Zahntechniker-Handwerk als Mitglied angehört,) wendet sich gegen neue Pflichten für Arbeitgeber bei der Arbeitszeiterfassung, die vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales bei der Novellierung des Arbeitszeitgesetzes vorgesehen sind. Dazu tauschte sich der UVH-Vorstand nun mit dem Sprecher für Mittelstand und Freihandel der FDP-Bundestagsfraktion, Herrn Carl-Julius Cronenberg (MdB), aus.

UVH-Präsident Rüdiger Otto und UVH-Hauptgeschäftsführer Dr. Frank Wackers begründeten die Aufforderung des UVH an den Gesetzgeber, auf eine flächendeckende digitale Arbeitszeiterfassung zu verzichten. Besonders in Gewerken, deren Beschäftigte außerhalb der eigenen Betriebsstätte tätig sind, wie im Gebäudereinigerhandwerk und in den Bau- und Ausbaugewerken, seien besondere technische und datenschutzrechliche Probleme bei der Einführung der elektronischen Arbeitszeiterfassung zu erwarten.

In der aktuell schwierigen wirtschaftlichen Situation appelliere der UVH an die Politik, die Arbeitszeiterfassung im Interesse von kleineren und mittleren Betrieben so bürokratiearm wie möglich auszugestalten und mehr flexibles Arbeiten zu ermöglichen. Eine händische Zeiterfassung in Papierform müssen ebenso weiter möglich sein wie eine kontrollfreie Handhabung der Vertrauensarbeitszeit und die Möglichkeit, Aufzeichnungspflichten auf den Arbeitnehmer zu übertragen. Der UVH spricht sich ferner für die Einführung einer wöchentlichen Höchstarbeitszeit anstelle der bisherigen täglichen Höchstarbeitszeit im Arbeitszeitgesetz aus.

Abgeordneter Carl-Julius Cronenberg erläuterte den Vertretern der handwerklichen Fachverbände den aktuellen Stand der politischen Beratungen und stellt dar, dass sowohl aufgrund der Vereinbarungen im Koalitionsvertrag als auch aufgrund des Urteils des Bundesarbeitsgerichts vom 13.9.2022 Anpassungsbedarf am Arbeitszeitgesetz bestehe. Das Urteil des Bundesarbeitsgerichts, das den Gesetzgeber zur Neuregelung des Arbeitszeitgesetzes verpflichtet, habe den Arbeitgebern zwar auferlegt, die Arbeitszeit zu erfassen, nicht aber in welcher Form dies zu erfolgen habe. Die Pläne des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales zur Einführung der elektronischen Arbeitszeiterfassung hätten deshalb nicht die Zustimmung der FDP-Bundestagsfraktion gefunden. Aus Sicht der FDP müsse Vertrauensarbeitszeit weiterhin möglich sein. Auch spreche sich die FDP für die Einführung der wöchentlichen Höchstarbeitszeit aus. (…)”

Beitragsbild: Pixabay/Susanne Lang

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