Zu den satzungsmäßigen Aufgaben des LIV Zahntechnik NRW gehört es, ...
... die Interessen des Zahntechniker-Handwerks wahrzunehmen.
... die angeschlossenen Zahntechniker-Innungen in der Erfüllung ihrer gesetzlichen und satzungsmäßigen Aufgaben zu unterstützen.
... den Behörden Anregungen und Vorschläge zu unterbreiten sowie ihnen auf Verlangen Gutachten zu erstatten.
... für die zahntechnischen Leistungen der zahntechnischen Betriebe in Nordrhein-Westfalen mit den Landesverbänden der Krankenkassen besondere Vereinbarungen für die nach dem bundeseinheitlichen Leistungsverzeichnis abrechnungsfähigen Leistungen zu schließen.
... die sonstigen gesetzlichen und vertraglichen Verpflichtungen im Rahmen seiner Zuständigkeit zu übernehmen.


