Ein Stempel, der bares Geld wert ist: Die Krankenkasse genehmigt den Heil- und Kostenplan und setzt die Zuschüsse fest. Jedem einzelnen Befund ist nach bundesweit gültigen Richtlinien ein bestimmter Festzuschuss zugeordnet, dessen Höhe hier auf der Grundlage der Befundfeststellungen des Zahnarztes eingetragen wird. Es wird darüber hinaus vermerkt, ob und in welcher Höhe Ihnen ein Bonusanspruch zusteht.

Nach Bewilligung der Festzuschüsse erhält der Zahnarzt den Heil- und Kostenplan zurück und die Behandlung kann beginnen. Achtung: Die Zusage der Krankenkasse ist ein halbes Jahr gültig, innerhalb dieser Zeit muss der Zahnersatz eingegliedert sein!

Nähere Informationen über Befunde und Zuschüsse sowie Bonusregelungen erhalten Sie unter dem Menüpunkt "Ihr Zuschuss" bzw. "Ihr Bonus" in der linken Menüleiste.

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Studie: Deutsche Zahnärzte machen einen exzellenten Job

Rund 91 Prozent der Deutschen sind mit ihrem Zahnarzt "zufrieden" beziehungsweise "sehr zufrieden".


16.01.12 18:54

Medienberichte zu den Zahnersatzkosten

Landesinnungsmeister Kruchen warnt vor Panikmache


8.12.11 08:30

Zahnersatz – für jeden Fall eine individuelle Lösung

Infotag des KpZ: Experten beraten zu Materialien und Versorgungen


24.11.11 08:30

Künstliche Zahnwurzeln: Wenn Sie schon immer mal was fragen wollten…

Experten des Kuratoriums perfekter Zahnersatz beraten rund um das Thema „Implantate“


15.11.11 10:30

Gesunde Zähne steigern die Lebensqualität im Alter

Gerade im Alter spielen gesunde und vor allem gepflegte Zähne eine größere Rolle beim...


Zahnersatz: kosten- und qualitätsoptimiert aus dem zahntechnischen Meisterlabor vor Ort!  
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