Meisterprinzip

Weltweit anerkannt und einzigartig: Das Meisterprinzip.

Handwerksordnung und Qualität der Zahnersatzversorgung - was hat denn das miteinander zu tun? Mehr als Sie denken! Im Zuge europarechtlicher Harmonisierung hat im Handwerksrecht zunehmend der Liberalisierungsgedanke Einzug gehalten.

Trotzdem hielt es der Gesetzgeber bei der Reform der Handwerksordnung für erforderlich, im Interesse der Abwehr von Gefahren für Gesundheit und Leben Dritter trotz Beachtens enger verfassungsrechtlicher Vorgaben Zugangsvoraussetzungen zur Handwerksausübung für einschlägige Gewerke zu erhalten.

Vor diesem Hintergrund verblieb das Zahntechniker-Handwerk nicht nur in der Anlage A der Handwerksordnung, vielmehr hielt der Gesetzgeber es unter Berücksichtigung europarechtlicher Vorgaben für sachgerecht, auch für Inländer Berufserfahrung allein für die Zulassung zur Ausübung eines Gesundheitshandwerks in Deutschland nicht ausreichen zu lassen.

Auf Deutsch: Mit dem Zahntechniker-Handwerk darf sich regelmäßig nur selbstständig machen, wer nach der Ausbildung zum Zahntechnikergesellen und sich regelmäßig anschließender Berufserfahrung die Meisterschule besucht und vor der Handwerkskammer die Meisterprüfung erfolgreich abgelegt hat.

Zu Ihrer Sicherheit!

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